Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Kartenverkauf und den Theaterbesuch unserer Gäste gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anstalt des öffentlichen Rechts „Schauspielhaus Bochum“ (Schauspielhaus).
Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen dem Schauspielhaus und seinen Gästen und sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen ihnen.
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Veranstaltungen des Schauspielhauses als auch für Kooperationsveranstaltungen mit Dritten.
Eintrittskarten und Ermäßigungen
3. Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die Eintrittskarten des Schauspielhauses und seiner Kooperationspartner. Für die Fest-Abonnements gilt der Abo-Ausweis als Eintrittskarte. Wahl-Abo-Scheine und Geschenkgutscheine müssen an der Theaterkasse des Schauspielhauses (Theaterkasse) oder im Internet über das Online-Buchungssystem „eventim.inhouse“ der Firma CTS EVENTIM Solutions GmbH eingelöst werden. Für die Leistungen des Software-Anbieters haftet das Schauspielhaus nicht. Wahl-Abo-Scheine und Geschenkgutscheine gelten nur für die eigenen Veranstaltungen des Schauspielhauses.
4. Ermäßigungsberechtigungen sind beim Einlass nachzuweisen. Das Schauspielhaus behält sich vor, die Ermäßigungsberechtigungen auch beim Erwerb der Eintrittskarte oder während einer Veranstaltung zu kontrollieren. Ermäßigte Eintrittskarten sind grundsätzlich nur in Verbindung mit einem Ermäßigungsausweis gültig.
5. Besucher*innen, die eine Ermäßigungsberechtigung bei einer Kontrolle nicht vorweisen können, obwohl ihre Eintrittskarte ermäßigt ist, haben auf Anforderung des Personals unverzüglich den Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis der jeweiligen Preisgruppe zu entrichten. Weigert sich ein Gast, dieser Aufforderung nachzukommen, sind das Schauspielhaus und die von ihm beauftragten Personen berechtigt, die betreffende Person unverzüglich des Hauses zu verweisen. Das Schauspielhaus behält sich vor, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen und Strafanzeige zu stellen.
6. Kindern unter 3 Jahren wird kein Zutritt zu unseren Vorstellungen gewährt, auch nicht in Begleitung eines Erwachsenen. Ausnahme sind die explizit für Kinder unter 3 Jahren ausgewiesenen Produktionen.
Öffnungszeiten der Kasse und Vorverkauf
7. Die Theaterkasse ist Mo-Fr, 10:00 – 18:00 Uhr und Sa, 15:00 – 18:30 Uhr geöffnet. Während der Theaterferien und an Feiertagen ist die Theaterkasse geschlossen. Die Abendkasse öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Dies gilt auch für Vormittags- und Nachmittagsvorstellungen. An der Abendkasse werden ausschließlich Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.
8. Der Verkauf für Veranstaltungen des Schauspielhauses startet in der Regel am 1. Tag des Vormonats. Ist dieser Tag ein Sonn- oder Feiertag, beginnt der Vorverkauf am Tag davor.
Preise und Preisgruppen
9. Für die Veranstaltungen des Schauspielhauses gelten unterschiedliche Preiskategorien und Platzgruppen.
10. Bei bestimmten Veranstaltungen (z. B. Premieren, Gastspiele, Sonderkonzerte, Lesungen, Gala-Vorstellungen) gelten Sonderpreise.
11. Die Eintrittspreise und Platzgruppen für die Spielstätten des Schauspielhauses richten sich nach der Entgeltordnung für das Schauspielhaus in der Fassung vom 05.06.2018. Sie gelten bis auf weiteres.
12. Bei Veranstaltungen Dritter in den Räumen des Schauspielhauses werden die Eintrittspreise und die Regeln des Vorverkaufs vom jeweiligen Veranstalter festgelegt. Das Schauspielhaus haftet den Besuchern gegenüber nicht für die Leistungen und Preise dieser Veranstalter.
Kartenverkauf über das Internet
13. Eintrittskarten für die Veranstaltungen des Schauspielhauses können auch per Internet über das Online-Buchungssystem „eventim.inhouse“ der Firma CTS EVENTIM Solutions GmbH gebucht werden. Für die Leistungen des Software-Anbieters haftet das Schauspielhaus nicht. Im Falle einer fehlerhaften Buchung, die auf Leistungen der CTS EVENTIM Solutions GmbH zurückzuführen ist, können die angefallenen Vorverkaufsgebühren und Kosten des Zahlungsverkehrs nicht vom Schauspielhaus erstattet werden.
14. Sofern der Gast seine Eintrittskarte über das Online-Buchungssystem „eventim.inhouse“ kauft und am privaten Drucker ausdruckt („Ticketdirect – print@home“) oder sich auf sein internetfähiges Smartphone zustellen lässt, muss er sicherstellen, dass die Eintrittskarte nicht von Unbefugten genutzt wird. Für missbräuchlich genutzte oder verlorene Eintrittskarten leistet das Schauspielhaus keinen Ersatz.
15. Das Schauspielhaus behält sich vor, das Vorstellungs- und Platzangebot für den Online-Kartenverkauf jederzeit und ohne besonderen Hinweis zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen bzw. den Online-Kartenverkauf zeitweise oder vollständig einzustellen.
Abo-Bedingungen
16. Für die Fest-Abonnements gilt der Abo-Ausweis als Eintrittskarte, die zum Abonnement zugehörigen Vorstellungstermine sind auf der Vorderseite eingedruckt. Sollten zum Vertragsbeginn noch nicht alle Termine der Spielzeit bekannt sein, z. B. aus Gründen der Disposition, reicht das Schauspielhaus diese schnellstmöglich nach.
Das Schauspielhaus wird alles unternehmen, die durch den Gast getroffene Platzwahl einzuhalten. Es hat allerdings aus künstlerischen und/oder organisatorischen Gründen das Recht, kurzfristig Platzänderungen oder Änderungen der Spielstätte vorzunehmen bzw. Abonnement-Vorstellungen auf einen anderen Termin zu verlegen.
17. Wahl-Abo-Scheine müssen vor dem Vorstellungsbesuch an der Theaterkasse oder im Internet über das Online-Buchungssystem „eventim.inhouse“ der Firma CTS EVENTIM Solutions GmbH gegen Eintrittskarten eingelöst werden. Sie können auch unter Angabe der gewünschten Vorstellung per Post an die Theaterkasse geschickt werden. Die Eintrittskarten werden dann zugeschickt, sofern die Kartenbestellung rechtzeitig bei der Kasse eingegangen ist.
Wahl-Abo-Scheine einer Spielzeit können nicht in die nachfolgende Spielzeit übertragen werden. Bei Premieren und Vorstellungen mit großer Nachfrage können nur zwei Wahl-Abo-Scheine je Wahl-Abonnement eingelöst werden. Bei Verlust der Wahl-Abo-Scheine kann gegen eine Gebühr von 3,00 € ein Ersatz im Abo-Büro ausgestellt werden.
18. Mit der Bestellung eines Abonnements und der Zusendung der Abo-Unterlagen wird ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Gast und dem Schauspielhaus geschlossen. Das Entgelt für das Abonnement wird mit dem Erhalt der Unterlagen fällig. Bis auf weiteres gelten die Entgeltregelungen des Schauspielhaus Bochum AöR in der jeweils gültigen Fassung. Fest-Abonnements und Wahl-Abonnements verlängern sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn nicht einer der beiden Vertragspartner bis spätestens zum 15. Juni der laufenden Spielzeit den Vertrag schriftlich kündigt. Ausgenommen davon sind alle ermäßigten Abonnements, Geschenk-Abonnements sowie Abonnements aus Sonderaktionen. Bei Ausfall einer Vorstellung durch Streik oder höhere Gewalt hat Gast keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung. Dies gilt ebenso bei Versäumnis einer Vorstellung.
Reservierung, Umtausch oder Verlust
19. Schriftliche (per Post und per Mail) und telefonische Kartenbestellungen sind frühestens zum Beginn des Vorverkaufs möglich. Sie gelten als vorläufige Reservierungen, wenn sie durch eine Benachrichtigung des Schauspielhauses bestätigt werden, und werden erst mit der Zahlung verbindlich. Bei Zusage der vorläufigen Reservierung wird eine Zahlungsfrist übermittelt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich das Schauspielhaus vor, über die Karten anderweitig zu verfügen.
20. Bereits erworbene Eintrittskarten können grundsätzlich nicht zurückgegeben werden. Der Umtausch von an der Theaterkasse gekauften Karten in Karten für eine andere Vorstellung oder Gutscheine ist grundsätzlich bis zu einer Woche vor dem ursprünglichen Veranstaltungstag an der Theaterkasse gegen eine Gebühr von je 2,00 € möglich. Reservierte Karten müssen innerhalb von 14 Tagen, spätestens jedoch drei Tage vor der jeweiligen Veranstaltung abgeholt werden. Bezahlte Karten können an der Abendkasse hinterlegt werden. Nicht abgeholte Karten werden nicht ersetzt.
21. Gäste mit Fest-Abonnements haben die Möglichkeit, bis zu zwei Abonnement-Termine gegen andere Vorstellungstermine des Stücks in der laufenden Spielzeit zu tauschen. Dieser Umtausch-Service kann bis 2 Tage vor der geplanten Abonnement-Vorstellung genutzt werden, die Umtauschgebühr beträgt beim Freitags- und Sonntagnachmittags-Abo jeweils 2,00 €, bei einem Premieren-Abo entfällt sie. Bei Verlust des Abo-Ausweises kann gegen eine Gebühr von 3,00 € ein Ersatzausweis im Abo-Büro ausgestellt werden.
22. Wer im Besitz einer Eintrittskarte ist, gilt als ihr rechtmäßiger Eigentümer.
23. Eintrittskarten, die dem Gast abhandengekommen sind oder zerstört wurden, können nicht ersetzt werden. Dies gilt auch für Eintrittskarten, die auf dem Versandweg verloren gehen. Ein Ersatz ist nur ausnahmsweise dann möglich, wenn der Gast glaubhaft machen und nachweisen kann, welche Karte er gekauft hat, oder wenn die Kassenleitung den Erwerb der Karte nachvollziehen kann.
Werden Originalkarte und Ersatzkarte für denselben Platz von verschieden Gästen vorgelegt, so hat die Originalkarte Vorrang vor der Ersatzkarte.
24. Bei Versand von Eintrittskarten liegt kein Fernabsatz im Sinne des § 312b Abs. 6 BGB vor.
Vorstellungsänderungen und -ausfall
25. Bei Besetzungsänderungen hat der Gast keinen Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Mitwirkung einer bestimmten Künstlerin oder eines bestimmten Künstlers unverzichtbarer Bestandteil der Aufführung ist und als solcher in den Veröffentlichungen des Schauspielhauses angekündigt wurde (z. B. „Ein Abend mit …“).
26 Bei veränderten Anfangszeiten hat der Gast keinen Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Anfangszeit um mehr als zwei Stunden nach hinten verschoben oder die Anfangszeit vorverlegt wurde und der Gast keine Möglichkeit hatte, von der Vorverlegung Kenntnis zu nehmen.
27. Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Schadensersatzanspruch wegen Verkehrsverbindungen, die nicht genutzt werden konnten.
28. Schadensersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeitigen Erreichens der Vorstellung – gleich aus welchem Grunde – bestehen nicht.
29. Für Angaben auf Plakaten und in den Publikationen des Schauspielhauses wird keine Gewähr übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.
30. Bei Vorstellungsabbruch in der ersten Vorstellungshälfte hat der Gast Anspruch auf Erstattung des bezahlten Kassenpreises. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.
31. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes wegen Vorstellungsausfall oder -abbruch kann nur innerhalb von 14 Tagen nach der abgebrochenen oder ausgefallenen Vorstellung durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte geltend gemacht werden. Erstattet wird der Kassenpreis der erworbenen Eintrittskarte. Für Abonnements wird ein Wahl-Abo-Schein bzw. eine Eintrittskarte für eine andere Vorstellung ihrer Wahl in derselben Preisgruppe ausgegeben.
32. Muss das Schauspielhaus aus unvorhergesehenen Gründen eine andere Vorstellung als die angekündigte spielen, werden die vorher gekauften Eintrittskarten bis zum Vorstellungsbeginn gegen Erstattung des Kassenpreises zurückgenommen. Weitere Aufwendungen des Gastes werden nicht erstattet.
33. Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, Streik u. ä.) aus, wird der Kassenpreis nicht erstattet.
Verspäteter Einlass und Platzsperrungen
34. Mit Beginn einer Veranstaltung erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz.
35. Nach Beginn einer Veranstaltung kann ein Nacheinlass in den Zuschauerraum mit Rücksicht auf die anderen Gäste und die Mitwirkenden nicht oder erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten geeigneten Zeitpunkt (z. B. Vorstellungs- oder Beifallpausen) erfolgen. Das Gleiche gilt, wenn Gäste während einer Vorstellung den Zuschauerraum verlassen und zurückkehren möchten. Bei bestimmten Vorstellungen kann ein Nacheinlass ganz ausgeschlossen sein.
36. Den Anweisungen des Einlasspersonals ist Folge zu leisten. Dies betrifft insbesondere den Zeitpunkt des Einlasses und die zugewiesenen Plätze bei einem Nacheinlass.
37. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Dies gilt nicht für Vorstellungen mit freier Platzwahl.
38. Wenn Plätze aus technischen oder künstlerischen Gründen nicht zur Verfügung stehen, behält sich das Schauspielhaus vor, Ersatzplätze zuzuweisen.
Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
39. Fotografieren sowie Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet.
40. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen lösen Schadenersatzpflichten aus.
41. Personen, die unerlaubter Weise Fotoaufnahmen, Bild- und/oder Tonaufnahmen von Aufführungen machen, dürfen vom Schauspielhaus oder von ihm beauftragten Personen unverzüglich des Hauses verwiesen werden.
42. Es besteht im Fall der Verweisung aus dem Hause wegen unzulässiger Aufnahmen kein Anspruch auf Schadenersatz seitens der verwiesenen Person hinsichtlich des Eintrittsgeldes oder anderer Kosten im Zusammenhang mit der Vorstellung.
43. Das Schauspielhaus behält sich das Recht vor, Filme und Tonträger mit unzulässigen Aufnahmen zu konfiszieren und die betreffenden Aufnahmen darauf zu löschen. Das Schauspielhaus gibt die entsprechenden Filme und Tonträger anschließend an die Person zurück, von der sie konfisziert wurden.
44. Es besteht im Fall der Konfiszierung von Filmen und Tonträgern wegen unerlaubter Aufnahmen und Löschung der entsprechenden Aufnahmen kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Beschädigung anderer auf dem Bild- oder Tonträger befindlichen Aufnahmen.
Fernsehaufzeichnungen und Filmaufnahmen
45. Bei Fernsehaufzeichnungen oder Filmaufnahmen ist der Gast damit einverstanden, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen.
Garderobe und Haftung
46. Bei Abgabe der Garderobe erhält der Gast eine Garderobenmarke.
47. Das Schauspielhaus übernimmt die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal.
48. Die Haftung für in der Garderobe abgegebene Gegenstände beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zu einer Höchstsumme von 500,00 € pro Garderobenmarke. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
49. Das Schauspielhaus übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und Bargeld, die sich in den Gegenständen, die an der Garderobe abgegeben wurden, befinden. Die Abgabe und Aufbewahrung geschieht in solchen Fällen auf eigene Gefahr des Gastes.
50. Die Rückgabe der Garderobe erfolgt gegen Vorlage der Garderobenmarke und ohne weiteren Nachweis der Berechtigung.
51. Bei Verlust der Garderobenmarke informiert der Gast unverzüglich das Garderobenpersonal. Bei schuldhaften Verzögerungen durch den Gast haftet das Schauspielhaus nicht für den Verlust der abgegebenen Gegenstände.
52. Stellt der Gast Beschädigungen an abgegebenen Garderobengegenständen fest, so hat er das Garderobenpersonal unverzüglich darüber zu informieren. Das Schauspielhaus haftet bei späteren Beanstandungen nicht für Beschädigungen.
53. Bei Verlust der Garderobenmarke ersetzt der Gast dem Schauspielhaus die im Rahmen der Ersatzbeschaffung anfallenden Kosten.
54. Gegenstände jeder Art, die in den Räumen des Schauspielhauses gefunden werden, müssen beim Personal des Schauspielhauses oder anderen vom Schauspielhaus beauftragten Personen abgegeben werden.
55. Der Verlust von Gegenständen ist dem Personal des Schauspielhauses oder anderen vom Schauspielhaus beauftragten Personen unverzüglich mitzuteilen.
Hausrecht und Gefahrenabwehr
56. Das Schauspielhaus übt in allen seinen Spielstätten das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, im Rahmen seines Hausrechts Hausverweise und -verbote auszusprechen. Insbesondere können Gäste aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Gäste belästigen oder in sonstiger Weise wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Gast die Vorstellung stören oder andere Gäste belästigen wird.
57. Der Gast darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann das Schauspielhaus den Differenzbetrag erheben oder den Gast der Vorstellung verweisen.
58. Mäntel, Jacken, sperrige Taschen und Rucksäcke müssen an der Garderobe abgegeben werden, die Mitnahme in den Zuschauerraum ist untersagt.
59. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt.
60. Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im abgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
61. Das Rauchen ist in den Räumen des Schauspielhauses nicht gestattet.
62. Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Gäste das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Die Anweisungen des Schauspielhaus-Personals oder anderer Personen, die vom Schauspielhaus beauftragt sind, sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen.
63. Die Haftung des Schauspielhauses ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
64. Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten durch Dritte in den Räumlichkeiten des Schauspielhauses ist nicht erlaubt.
65. Jedwede kommerzielle Tätigkeit in den Räumen des Schauspielhauses bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Direktion des Schauspielhauses.
Datenschutz
66. Das Schauspielhaus ist berechtigt, die durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Eintrittskarten bekannten personenbezogenen Daten für interne Zwecke zu speichern.
67. Die Erhebung persönlicher Daten erfolgt im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Datenschutzanforderungen. Eine separate Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist auf der Webseite des Schauspielhauses oder auf mündliche Nachfrage an der Theaterkasse und im Abo-Büro jederzeit einsehbar.
Schlussbestimmungen
68. Diese Geschäftsbedingungen treten zum 1.8.2018 in Kraft und ersetzen alle bisherigen Regelungen.
Gerichtsstand ist Bochum.
gez.
Johan Simons (Intendant) und
Thomas Kipp (Kaufmännischer Direktor)